Direkt zum Inhalt springen

Meldeportal der HEMA Group gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Ethik und Compliance in der HEMA Group

Die HEMA Group steht für eine konsequente Berufsethik unter Einhaltung der Compliance.
In unserem täglichen Geschäft geht es darum, langfristige Verpflichtungen gegenüber Menschen einzugehen und einzuhalten. Vertrauen ist hierbei der wesentliche Bestandteil unseres langfristigen Erfolgs. Hierbei besteht kein Widerspruch zwischen der Verfolgung ambitionierter Geschäftsziele und hoher Standards in Bezug auf Ethik und Compliance. Die Anforderungen unseres Compliance & Ethik-Kodex zu erfüllen ist ein wichtiger Bestandteil, zu dem jeder Mitarbeitende in der HEMA Group beitragen kann.

Haben Sie Fragen oder Bedenken, wenden Sie sich gern an Ihre Vorgesetzte oder Ihren Vorgesetzten, die Personalabteilung, ihren Datenschutzbeauftragten oder den Betriebsrat.

Steffen Walter
CEO HEMA Group

 

HEMA Group Meldeportal (DE)

Die HEMA Group bietet allen Mitarbeitenden die Möglichkeit, vertraulich Meldungen zu tätigen und auf die Anliegen der Mitarbeitenden in Bezug auf Compliance zu reagieren. Alle Mitarbeitenden sind angehalten, jeden begründeten Verdacht auf unangemessenes oder illegales Verhalten zu melden.

Wer kann das Meldeportal (DE) nutzen?

Alle Mitarbeitenden der HEMA Group sowie alle anderen Personen, die den Status von Mitarbeitenden haben, wie zum Beispiel Zeitarbeitskräfte oder vertraglich gebundene Vertreter.

Welche Funktion hat das Meldeportal in Bezug auf Compliance?

Die HEMA Group verpflichtet sich, die geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten, wo immer sie tätig ist.

Welche Folgen haben Verstöße und Fehlverhalten gegen die Compliance?

Die HEMA Group wird angemessene Disziplinarmaßnahmen bei Verstößen oder anderen Fehlverhaltensweisen ergreifen. In schwerwiegendsten Fällen können diese eine Kündigung und mögliche rechtliche Schritte beinhalten. Darüber hinaus wird sie im Ernstfall Seite an Seite mit Behörden und rechtlichen Vertretern zusammenarbeiten.

Wofür wurde das Meldeportal eingerichtet?

Es ermöglicht es den HEMA-Mitarbeitenden, alle rechtlich relevanten Bedenken anonym zu melden. HEMA erlaubt keine Repressalien gegen Personen, die in gutem Glauben über tatsächliches oder vermutetes Fehlverhalten berichten. Das Meldeportal kann jedoch keinen  Ersatz für persönliche Integrität und gutes Urteilsvermögen darstellen und kann nicht die angemessene Antwort auf jede Art von Situation geben, die auftreten könnte.

Beispiele / Anlässe für eine Meldung:

  • Prävention / Meldung von Bestechung und Korruption
  • Prävention / Meldung der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Verletzung internationaler Sanktionsvorschriften
  • Schutz des freien Wettbewerbs
  • Faire und professionelle Kundenbetreuung
  • Schutz und verantwortungsvoller Umgang mit Kundendaten
  • Umgang mit vertraulichen Informationen
  • Verhinderung von Diskriminierung und Belästigung
  • usw.

     

Ihre Meldung

In unserem geschützten Meldeportal werden Sie Schritt für Schritt durch den Meldevorgang geleitet. Sie erhalten weitere Hinweise, was Sie bei Ihrer Meldung beachten müssen und welche Angaben erforderlich sind. Nach Abgabe Ihrer Meldung erhalten Sie eine Fall-ID und ein Kennwort. Diese Zugangsdaten benötigen Sie, um den Status Ihrer Meldung abrufen zu können und für die weitere Kommunikation. Ihre Meldung erfolgt anonym, persönliche Kontaktdaten werden nicht übermittelt.

Dieses Meldeportal ist für alle Mitarbeitenden der HEMA Group in Deutschland eingerichtet. Alle Mitarbeitenden der europäischen Standorte nutzen bitte die lokal vorhandenen Portale.

Möchten Sie eine Meldung abgeben, klicken Sie bitte hier: Meldung abgeben

 

Hinweis

Sie haben nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) alternativ die Möglichkeit, sich an externe Meldestellen zu wenden. Bedenken Sie dabei, dass Ihr Anliegen bei einer internen Meldung direkt und damit zügiger bearbeitet werden kann.

Externe Meldestellen:

Bundesamt für Finanzen (BaFin)
Bundeskartellamt 
Bundesamt für Justiz